Ich, als erziehungsberechtigte Person, bestätige die Richtigkeit der gemachten Angaben und akzeptiere die folgenden Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Mitgliedsvertrages für mein Kind mit Nauka Combat Training (Inhaber: Delon Stojanovic), nachfolgend nur als NAUKA bezeichnet. 1. Rechte des Mitglieds: Das Mitglied ist berechtigt, für die vereinbarte Vertragsdauer, die von NAUKA bereitgestellten Trainingsräume und Kurse, während der offiziellen Trainingszeiten, nach Anweisungen des Kursleiters, zu nutzen. Die Rechte des Mitglieds aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.
2. Pflichten des Mitglieds: Das Mitglied verpflichtet sich, sämtliche Räumlichkeiten, Einrichtungen sowie Trainingsutensilien pfleglich zu behandeln und etwaige Schäden unverzüglich anzuzeigen. Das Mitglied verpflichtet sich bei der Ausübung der Trainingstechniken stets die nötige Vorsicht walten zu lassen. Den Anweisungen der Instruktoren ist stets Folge zu leisten. Das Mitglied/die erziehungsberechtigte Person haftet für sämtliche selbst/durch das Kind verursachte Schäden.
3. Gesundheit: Die erziehungsberechtigte Person bestätigt hiermit, dass das Kind/Mitglied sportgesund und uneingeschränkt sporttauglich ist. Im Zweifelsfalle hat das Mitglied/die erziehungsberechtigte Person vor der Anmeldung einen Arzt zu konsultieren. NAUKA kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangen. Bei Vermutung und/oder Anzeichen von Infektionen jeglicher Art, darf nicht am Training teilgenommen werden, bis diese ärztlich ausgeschlossen sind. Das Mitglied/die erziehungsberechtigte Person wird darauf hingewiesen, dass NAUKA keine Haftung für seine Tauglichkeit und Gesundheit übernimmt und das Training auf eigene Gefahr erfolgt.
4. Haftung: Die Benutzung aller Einrichtungen und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen erfolgt auf eigene Gefahr. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind gegen NAUKA und deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung sowie für Wertgegenstände oder Geld wird keinerlei Haftung übernommen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit von NAUKA bzw. der Unterrichtskräfte für sämtliche Verletzungen sind ausgeschlossen. Personenschäden und Sachbeschädigungen an den Trainingsgeräten und Einrichtungen von NAUKA, bewirkt durch den Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, werden auf Kosten des Verursachers behoben. Dies gilt für Fremd- sowie Eigenschäden. NAUKA übernimmt vor, während und nach Trainingseinheiten keine Aufsichtspflicht für Minderjährige. Diese obliegt den Erziehungsberechtigten. In den Trainingseinheiten kommt es eventuell zu Körperkontakt mit anderen Personen, welcher rein dem Unterricht und seiner Verrichtung dient. Das Mitglied braucht möglicherweise Hilfe (bei z.B. Übungen, Umzügen, Toilettengängen, medizinischen Zwecken, etc.), die Unterrichtskräfte und Verrichtungsgehilfen leisten dürfen, falls nötig. Der Kontakt (physisch/nichtphysisch) mit Unterrichtskräften und Verrichtungsgehilfen ist nicht von bösartiger oder belästigender Natur. Der nötigen Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten zur Erfüllung dieses Vertrages, stimmt das Mitglied/die erziehungsberechtigte Person ausdrücklich zu. Diese werden nicht an Dritte weitergeleitet, außer auf behördliche Anordnung.
5. Versicherungen: NAUKA hat keine Unfallversicherung für seine Vertragspartner abgeschlossen. Der Abschluss einer Versicherung liegt im Ermessen des Mitglieds/der erziehungsberechtigten Person, wird aber empfohlen. NAUKA hat das Mitglied/die erziehungsberechtigte Person darauf hingewiesen, dass es sich zu einer Kontaktsportdisziplin anmeldet, bei der Verletzungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können.
6. Führungszeugnis: Das Mitglied/die erziehungsberechtigte Person bestätigt mit seiner Anmeldung, dass es keinerlei Eintragungen bezüglich Gewaltdelikten im Führungszeugnis des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof hat. Abweichungen sind den Instruktoren vorher schriftlich mitzuteilen. Bei Falschangabe behält sich NAUKA vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. NAUKA kann jederzeit die Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses verlangen.
7. Öffnungszeiten: NAUKA behält sich vor, die bei Vertragsabschluss gültigen Öffnungszeiten sowie Trainingstage und -zeiten zu ändern. Wird es von NAUKA, aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Lockdown, Quarantäne), unmöglich Leistungen zu erbringen, so sind Schadensersatzansprüche des Vertragspartners ausgeschlossen. Versäumte Unterrichtsstunden, gesetzliche Feiertage und Schulferien gehen zu Lasten des Mitglieds. In den Ferien findet kein oder eingeschränktes Training statt. Die Teilnahmegebühr wird unabhängig vom Ausmaß der Inanspruchnahme fällig. Eine Verlegung der Unterrichtsräume innerhalb des Kreises und Änderungen der Trainingszeiten/-angebote berechtigen nicht zu einer außerordentlichen Kündigung.
8. Vertragsdauer und Kündigung: Das Vertragsverhältnis verlängert sich stillschweigend und fortlaufend um 1 Monat, sofern nicht spätestens 1 Monat vor Ablauf der Vertragszeit schriftlich (digital oder print) gekündigt wird. Eine andere Laufzeit und/oder ein anderer Beitrag kann neu vereinbart werden. Bei Verstößen gegen die allgemein anerkannten Anstandsregeln, die Hausordnung oder Punkte dieses Vertrages kann NAUKA den Vertrag fristlos kündigen. In diesem Fall verpflichtet sich das Mitglied/die erziehungsberechtigte Person, 80% der bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Vertrages fällig werdenden Teilnahmegebühr als Schadensersatz zu bezahlen.
9. Veränderungen: Das Mitglied/die erziehungsberechtigte Person verpflichtet sich alle Veränderungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dazu zählen Änderung des Wohnsitzes, Einleitung bzw. Abschluss von Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft sowie Einleitung der Vorermittlung bzw. Abschluss von Disziplinarverfahren.
10. Gesetz: Das Mitglied/die erziehungsberechtigte Person wird darauf hingewiesen, dass die missbräuchliche Anwendung der erlernten Techniken strafbar sein kann. Insbesondere hat das Mitglied/die erziehungsberechtigte Person selbst dafür Sorge zu tragen, sich stets im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu bewegen (vor allem § 32 StGB – Notwehr).
11. Teilnahmegebühr: Die vereinbarte Teilnahmegebühr gilt jeweils für die zunächst vereinbarte Laufzeit des Vertrages. Nach Ablauf des Vertrages kann NAUKA die Teilnahmegebühr den übrigen Konditionen anpassen. Die monatlichen Unterrichtsgebühren sind im Voraus zu entrichten und spätestens zum fünften Werktag des Monats per Dauerauftrag fällig. Sollte der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nachkommen, wird wegen des damit verbundenen Mehraufwandes für jede Mahnung 5,- EURO Mahngebühr erhoben. Zahlungsverzug kann den Ausschluss durch fristlose Kündigung nach sich ziehen.
Salvatorische Klausel: Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten Zweck so weit wie möglich verwirklicht und den übrigen Bestimmungen dieses Vertrages vereinbar ist. Das Mitglied/die erziehungsberechtigte Person erkennt durch diesen Antrag den Vertragsinhalt unter Einschluss der Hausordnung, der Personenangaben, der Auswahl der Mitgliedschaft, des Startdatums und der Öffnungszeiten an.